Gemeinsames Lernen
Wichtige Aspekte des Gemeinsamen Lernens an unserer Schule:
- Übergang und Aufnahme: Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen, inklusive Hospitationen und Beratungsgesprächen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler aller Förderschwerpunkte werden aufgenommen.
- Klassenbildung: Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zusammengefasst, während zielgleich unterrichtete Kinder mit Unterstützungsbedarf auf alle Klassen verteilt werden. Es wird auf eine heterogene Zusammensetzung der Klassen geachtet.
- Personelle Ausstattung: Ein multiprofessionelles Team aus Sonderschulpädagogen, Diplom-Pädagoginnen, Schulsozialarbeitern und Mitarbeitern der Jugendorganisation "Die Falken" unterstützt das Gemeinsame Lernen. Bei Bedarf können Integrations-Kräfte als Schulbegleitung eingesetzt werden. Die Stunden der Förderlehrkräfte und der Diplom-Pädagoginnen fließen in vielfältige Aufgaben wie Unterricht, Förderplanung, Diagnostik und Elternberatung.
- Räumliche Ausstattung: Die Schule verfügt über Differenzierungsräume, ein Lernstudio für Förderkurse und einen Fahrstuhl für Barrierefreiheit. Für den Ganztag gibt es zusätzliche Betreuungsangebote.
- Unterrichtsorganisation: Der Unterricht erfolgt auf Basis der Lehrpläne der Real- und Hauptschule. Kinder mit Förderbedarf Lernen (L) und geistige Entwicklung (GE) werden zieldifferent unterrichtet, während Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie körperlich-motorische Entwicklung (KME) zielgleich unterrichtet werden. Der Unterricht findet in den Jahrgangsstufen 5-7 binnendifferenziert statt; ab Stufe 8 erfolgt eine äußere Differenzierung in den Hauptfächern und ab Jahrgang 9 werden reine Haupt- und Realschulklassen gebildet.
- Förderung und Leistungsbewertung: Für alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt und halbjährlich evaluiert. Die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf L und GE erhalten Textzeugnisse ohne Noten, während Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf ESE regulär benotet werden und gegebenenfalls einen Nachteilsausgleich erhalten.
- Schulabschlüsse: Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler können den Ersten Schulabschluss, den Erweiterten Ersten Schulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss (ggf. mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe) erwerben. Zieldifferent geförderte Kinder erhalten ein Abschlusszeugnis ihres Bildungsgangs; Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen können bei entsprechenden Leistungen den Ersten Schulabschluss nach Klasse 10 erwerben.
Hier können Sie das ausführliche GL Konzept downloaden!