POSITIVER CORONA-SELBSTTEST? So geht es weiter:
Sehr geehrte Eltern,
leider steigen auch in unserer Schule die Infektionszahlen. Falls der Fall bei Ihrem Kind eintritt, finden Sie hier die angeordneten Abläufe des Schulministeriums:
Umgang mit einem positiven Selbsttestergebnis
- Maßnahmen in der Schule:
Die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler wird durch die Schulleitung von der schulischen Nutzung ausgeschlossen. Die Schulleitung weist die Schülerin, den Schüler oder deren Eltern darauf hin, dass sie verpflichtet sind, sich unverzüglich einem PCR-Test zu unterziehen.
2. PCR-Test:
- Der positive Selbsttest ist unverzüglich durch einen PCR-Test zu bestätigen.
- Dieser ist bei einem Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich.
- Die Eltern, die Schülerin oder der Schüler haben dabei vorab die Teststelle von dem positiven Selbsttest zu unterrichten.
- Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests ist die betroffene Schülerin oder der Schüler verpflichtet, sich in der eigenen Häuslichkeit abzusondern.
- Das heißt, der Kontakt mit Personen außerhalb der Häuslichkeit ist vollständig zu vermeiden.
- Kontakte zu anderen Personen im Haushalt, die nicht zwingend erforderlich sind, sind bestmöglich zu vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten.
- Eine erneute Teilnahme am Unterricht ist erst mit einem negativem PCR-Test möglich.
- Bei einem positiven PCR-Test erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der infektionsrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen von uns:
- Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten einen Elternbrief.
- Nach 7 Tagen ist eine Entlassung aus der Quarantäne mittels eines PCR- oder Schnelltests möglich.
- Die Testbescheinigung ist am 1. Schultag nach der Qurantäne vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau



