Voraussichtliches Ende des Wechselunterrichts ab dem 31. Mai

Frank Kahrau • 20. Mai 2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

uns erreichte gestern Abend die aktuelle Schulmail.

Danach wird der Unterricht in Abhängigkeit des Inzidenzwertes für alle Schülerinnen und Schüler ab Montag, den 31.05.2021 wieder ganz normal in Präsenz stattfinden.

 

Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule

Frank Kahrau

 

Hier veröffentlichen wir die wichtigsten Inhalte der aktuellen Schulmail für unsere Schule:

 

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht 

Ab Montag, den 31. Mai 2021 kehren, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.

Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich oder im Religionsunterricht.

 

Auswirkungen auf die Testverfahren

Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.

 

Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist.

Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich. Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort.

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Die Maßnahme ist durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

 

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.


Berufliche Orientierung gemäß KAoA 

Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist.

 

Planung von Abschlussfeiern

Bereits in der letzten SchulMail wurde darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage sind dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt verantwortbar.

Das Schulministerium bittet allerdings um Verständnis, dass die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festgelegt werden können. Das Ministerium wird die Schulen allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

 

Mit der Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzunterricht bei Inzidenzen von unter 100 werden noch einmal organisatorische Anpassungen des Schulbetriebs notwendig. Dabei verkenne ich nicht, dass die Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die „Zielgerade“ des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 


von Christiane Haase-Nattke 27. März 2026
Am 25.03.2026 erlebten die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen eine ganz besondere Einstimmung auf den bevorstehenden „Tag für Afrika“ am 13. Juli 2026. Der ausdrucksstarke Erzähler Kouamé Akpetou begeisterte mit einer lebhaften afrikanischen Märchenerzählung, die nicht nur zum Zuhören, sondern auch zum Mitmachen einlud. Mit viel Energie, Humor und musikalischem Talent zog Herr Akpetou sein Publikum sofort in den Bann. Besonders mitreißend wurde es, als er seine Djembe erklingen ließ: Die Kinder klatschten begeistert im Rhythmus mit und wurden so selbst Teil der Erzählung. Die Veranstaltung sorgte für große Freude und Neugier auf Afrika und bildete einen gelungenen Auftakt für den „Tag für Afrika“.
von Benjamin Külbel 26. März 2026
Frühjahrsputz an der Realschule Steinhagen Bei der jährlichen Müllsammelaktion haben sich am Samstag, den 14.3. unglaubliche 85 freiwillige Schüler und drei Lehrkräfte getroffen, um Grossputz auf dem Schulhof und der Umgebung zu machen. “Wir werden von Jahr zu Jahr mehr. Dieses Jahr sind wir sogar eine Kollegin mehr. Frau Kleinekathöfer hat spontan beschlossen, uns zu unterstützen”, freuen sich Frau Lampe und Frau Lempke. Der Schüler Mias aus der 9b war dieses Jahr schon das fünfte Jahr in Folge dabei! Und auch dieses Jahr hatten wir hoch motivierte Schüler mit Profi-Ausrüstung. Niklas aus der 7b und Tom aus der 6c kamen mit einem Kettcar/Trike inklusive Anhänger angefahren. Sie nahmen sich die längeren Strecken vor und fuhren bis zum Rathaus raus und transportierten größeren Sperrmüll und schwere Müllsäcke. Beste Funde 2026: Eine Dunstabzugshaube, zwei Flachbildfernseher, eine Kinderwageneinlage, ein Fahrrad und einen Weihnachtsbaum. Besonders hartnäckig sind allerdings auch dieses Jahr wieder Zigarettenstummel und kleines Hartplastik gewesen. „Jetzt sind die Hecken noch so klein und ohne Blätter, dass man den Müll gut entfernen kann. In ein paar Wochen ist alles wieder dicht” so Leonie Lempke. “Besonders das harte Plastik wollen wir entfernen, denn der Abbau von Plastik dauert ca. 450 Jahre - das wäre dann im Jahr 2476!!! Sieben randvolle Müllsäcke, viel Sperrmüll und viele Glasflaschen haben den Weg aus der Umwelt gefunden und wurden durch unsere Aktion ordnungsgemäß entsorgt. Richtig toll war, dass unser Hausmeister Serkan auch da war und uns alles zur Verfügung gestellt hat, was wir brauchten! Mit den praktischen langen Grabschern ging es noch besser! Wir freuen uns auf die nächste Aktion und hoffen, dass wir wieder so tatkräftige Unterstützer haben. Autorin: Birte Lampe
von Frank Kahrau 25. März 2026
Sehr geehrte Eltern, das orthodoxe Osterfest 2026 findet am 12. April 2026 (Ostersonntag) statt, wobei der Karfreitag am 10. April und der Ostermontag am 13. April 2026 liegen. In NRW fallen diese Termine nach den offiziellen Osterferien (30.03.–11.04.2026). Dieses Fest steht traditionell im Zeichen der Familie, deshalb können sich orthodoxe Schülerinnen und Schüler am 13. April (Ostermontag) vom Unterricht beurlauben lassen. § 43 Schulgesetz 3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen 3.7 Religiöse Feiertage Das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft müssen sich feststellen lassen. Eine Beurlaubung ist insbesondere an den im Serviceteil „Termine“ der BASS genannten religiösen Feiertagen möglich. Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensausrichtung. Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstverständlich nachgearbeitet werden. Bitte beantragen Sie schriftlich bei der Klassenleitung eine Befreiung für diesen Tag. Danke. Zum Download des Antrages klicken Sie bitte auf: DATEI HERUNTERLADEN Wir wünschen unseren orthodoxen Schülerinnen, Schülern und ihren Familien ein gesegnetes Osterfest. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich, Benni Külbel und Frank Kahrau
von Silvia Liebich 6. März 2026
Sehr geehrte Eltern der Klassen 8, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 8, an den folgenden Tagen werden jeweils in der 3.+ 4. Stunde an unserer Schule die zentralen Vergleichsarbeiten in Form von computerbasierten Tests in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahrgang 8 durchgeführt: Deutsch Klassen 8a-d Dienstag, 10.03.2026 Englisch Klassen 8a-d Mittwoch, 11.03.2026 Mathematik Klassen 8a-d Donnerstag, 12.03.2026 Unter folgendem Link erhalten Sie untenstehende Informationen zu den VERA 8 Testungen: https://url.nrw/VERAStartseite VERA im Überblick Informationen für Eltern Wissenswertes in Kürze VERA ist ein standardisierter Diagnosetest. Die Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich der erreichten Schülerleistungen mit einem nationalen Maßstab – den Bildungsstandards. In Verbindung mit bereits vorliegenden Erkenntnissen aus dem vorangegangenen Unterricht können die Fachkollegien damit gezielte Maßnahmen für die schulinterne Unterrichtsentwicklung ableiten. VERA… • … ist ein Diagnoseinstrument, welches den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt misst: o Klasse 3/VERA-3: in Mathematik und Deutsch o Klasse 8/VERA-8: in Mathematik, Deutsch, Englisch und ggf. Französisch. • … Aufgaben werden einheitlich für alle Bundesländer von Lehrkräften unter der wissenschaftlichen Leitung des IQB in Berlin entwickelt. • … basiert auf bundesweit gültigen Bildungsstandards für den Kompetenzerwerb für Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. Französisch. Die Bildungsstandards beschreiben die Kompetenzen die bis zum Ende der jeweiligen Stufe erreicht werden sollen: für die Primarstufe bis zum Ende der Klasse 4, für der Sekundarstufe I bis zum angestrebten Abschluss (EESA/MSA) zum Ende der Klasse 10. • … enthält auch anspruchsvolle Aufgaben, die über das Niveau der 3. bzw. 8. Klasse hinausgehen und i. d. R. nur von wenigen Kindern gelöst werden. Es ist üblich, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler nicht alle Aufgaben lösen. • … Ergebnisse werden in Form von Lösungsquoten auf Aufgabenebene und anhand von fünf Kompetenzstufen (KS) dargestellt. Diese Ergebnisse können nicht in Noten übersetzt werden. • … zählt nicht als Klassenarbeit und wird nicht benotet. • … dient der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Erziehungsberechtigte werden im Sinne der Transparenz von der Schule bzw. den Lehrkräften über die Ergebnisse ihres Kindes informiert. Ziel von VERA Die VERA-Ergebnisse sind eine Momentaufnahme schulischer Leistung und dienen der internen Unterrichts- und Schulentwicklung. Ziel von VERA ist es, die Stärken und Schwächen der gesamten Lerngruppe zu diagnostizieren und damit Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des (Fach-)Unterrichts zu geben. Die Interpretation der Ergebnisse Die Ergebnisse der Schule oder einzelner Klassen und Lerngruppen sind in den jeweiligen schulischen Kontext eingebettet. Daher müssen sie immer von den Fachlehrkräften entsprechend gesamtpädagogisch und fachlich interpretiert werden. Die Ergebnisse werden durch die beteiligten Fach- und Klassenlehrkräfte individuell gesichtet und gemeinsam beraten. Daraus werden passende Maßnahmen insbesondere für die Unterrichtsentwicklung abgeleitet. Bestimmte Maßnahmen werden auch in der Fachkonferenz abgestimmt und vereinbart. Vorgaben und weitere Informationen Die rechtliche Grundlage und Rahmung für VERA in NRW ist der RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung „Zentrale Vergleichsarbeiten (Lernstandserhebungen)“ v. 12.07.2021 (ABl. NRW. 07/21). Mit freundlichen Grüßen F. Kahrau, B. Külbel, S. Liebich
von Frank Kahrau 5. März 2026
Sehr geehrte Eltern, Im Schuljahr 2025/26 fallen nach Mitteilung des türkischen Generalkonsulats muslimische Feiertage auf folgende Termine: Ramazan Bayrami (Fastenbrechenfest): Vom 20. März bis zum 22. März 2026. Im Jahr 2026 beginnt das Fest zum Ende des Fastenmonats Ramadan, auch bekannt als Zuckerfest oder „Eid“, am 30. März. Dieses Fest steht traditionell im Zeichen der Familie, An einem der Tage können Kinder muslimischen Glaubens auf Antrag der Eltern schulfrei erhalten. § 43 Schulgesetz 3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen 3.7 Religiöse Feiertage Das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft müssen sich feststellen lassen. Eine Beurlaubung ist insbesondere an den im Serviceteil „Termine“ der BASS genannten religiösen Feiertagen möglich. Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensausrichtung. Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstverständlich nachgearbeitet werden. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8, die sich zu dem Zeitpunkt in den Werkstattwochen befinden (Das ist eine schulische Veranstaltung). Bitte beantragen Sie schriftlich bei der Klassenleitung eine Befreiung für diesen Tag. Danke. Zum Download des Antrages klicken Sie bitte auf: DATEI HERUNTERLADEN Wir wünschen unseren muslimischen Schülerinnen, Schülern und ihren Familien „Ramadan Mubarak“ und ein gesegnetes Fest. Mit freundlichen Grüßen Frank Kahrau Schulleiter
von Frank Kahrau 27. Februar 2026
Sehr geehrte Eltern, 81 Schülerinnen und Schüler sind bei uns in dieser Woche angemeldet worden. Es haben sich 61 Steinhagener Familien, 9 Haller Familien und 11 Bielefelder Familien für unsere Schule entschieden. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir können drei fünfte Klassen bilden und freuen uns schon jetzt auf Ihre Kinder. Die Aufnahmebestätigungen werden wir gegen Ende März versenden. Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau Zur Sachlage: Wir befinden uns seit Jahren in einem unsicheren Anmeldeprozess, in dem wir den Eltern nie die Sicherheit geben konnten, dass wir ihr Kind tatsächlich aufnehmen können. Die einzige Ausnahme betraf Geschwisterkinder. An unserem Informationsabend und Tag der offenen Tür im November 2025 gab es großes Interesse an unserer Schule. Wir mussten die Eltern jedoch darüber informieren, dass eine Mehrklassenbildung für das Schuljahr 2026/27 durch das Schulgesetz ausgeschlossen ist. Auch eine erneute Genehmigung für eine vierte Lerngruppe, die von Frau Schulministerin Feller erteilt worden wäre, konnten wir im November ausschließen. Wir haben die Eltern jedoch darüber informiert, dass die Gemeinde Steinhagen eine Klage gegen die Ablehnung der Vierzügigkeit durch die Bezirksregierung Detmold beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht hat und wir auf die Entscheidung warten müssen. Das Vergleichsangebot für die Einrichtung der Vierzügigkeit am 13. Februar 2026 kam für die Entscheidung der Familien bezüglich der Schulwahl offensichtlich eindeutig zu spät. Hinzu kommt, dass die von den Grundschulen abzugebende Schülerzahl in diesem Jahr geringer ist als in der Vergangenheit und in den zukünftigen Jahren sein wird. Zusammenfassend stellen wir fest, dass es schade ist, dass dieser jahrelange Prozess ausgerechnet in diesem Jahr zu großer Verunsicherung bei den Eltern geführt hat, in dem eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Realschule anstand. Wir machen weiterhin gute Arbeit, was uns die Eltern regelmäßig zurückmelden. Für das Anmeldeverfahren des Schuljahres 27/28 wird es diese Verunsicherung nicht geben, da eine Mehrklassenbildung durch das Schulgesetz wieder möglich sein wird. Nachdem das Vergleichsangebot bekannt geworden war, haben sich direkt fünf Familien aus Bielefeld bei uns angemeldet. Gleichzeitig haben wir jedoch zu Beginn dieser Woche vier Abmeldungen von Familien erhalten, deren Kinder einen Platz an der Sekundarschule Bethel erhalten haben. Das offizielle Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2026/27 geht noch bis zum 20. März. Die gute Nachricht ist, dass wir noch freie Plätze haben.
von Frank Kahrau 18. Februar 2026
Sehr geehrte Eltern, wir haben heute für Sie wieder eine gute Nachricht. Die Stadt Bielefeld hat gestern der Beschulungsvereinbarung für unsere Schule zugestimmt. Das bedeutet jetzt, dass, wenn an unserer Schule 100 Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr angemeldet werden, wir vierzügig werden können. Es werden jetzt keine Unterschiede zwischen Steinhagener, Haller und Bielefelder Kindern mehr gemacht. Aufgrund dieser positiven Entwicklung werden wir den Zeitraum für die Anmeldung an unserer Schule verlängern. Sie können Ihr Kind bei uns jetzt vom 24. Februar bis zum 5. März anmelden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch (unter 05204/997-700, Sekretariat: Frau Kastrop und Frau Siebrasse) einen Anmeldetermin. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau
von Frank Kahrau 13. Februar 2026
Neuigkeiten zur Anmeldung in die Klasse 5 zum neuen Schuljahr Sehr geehrte Eltern, wir haben für Sie heute eine gute Nachricht. Auf unseren Informationsveranstaltungen haben wir Ihnen bislang mitteilen müssen, dass zum neuen Schuljahr eine Mehrklassenbildung bei uns an der Realschule ausgeschlossen ist. Wir haben Sie auch informiert, dass die Gemeinde Steinhagen beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung einer dauerhaften Vierzügigkeit durch die Bezirksregierung Detmold klagt. Jetzt aktuell gibt es ein Vergleichsangebot der Bezirksregierung Detmold: “Die Bezirksregierung stellt also die Genehmigung der Vierzügigkeit der Realschule in Aussicht, wenn zum einen die Zahl von mindestens 100 Anmeldungen erreicht wird und das ortsunabhängig. Das ist neu, denn bisher hatte die Bezirksregierung 100 Kinder aus Steinhagen zur Voraussetzung gemacht und der einzigen verbliebenen Realschule im Altkreis Halle ihre überörtliche Bedeutung abgesprochen”. (Annemarie Bluhm-Weinhold, Westfalenblatt) Das bedeutet, dass Steinhagener, Haller und Bielefelder Kinder gleich behandelt werden. Die Voraussetzungen dazu sind: dass die Gemeinde Steinhagen mit der Stadt Bielefeld eine Beschulungsvereinbarung trifft und dass an unserer Schule 100 Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr angemeldet werden Dann soll die dauerhafte Vierzügigkeit genehmigt werden. Die Beschulungsvereinbarung wurde von der Gemeinde Steinhagen in Bielefeld schon angefragt. Aufgrund dieser positiven Entwicklung werden wir den Zeitraum für die Anmeldung an unserer Schule verlängern. Sie können Ihr Kind bei uns jetzt vom 24. Februar bis zum 5. März anmelden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch in unserem Sekretariat einen Anmeldetermin. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau
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