Informationen für unsere Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Einsatz von Selbsttests

Silvia Liebich • 16. März 2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,


gestern erreichte uns die umfangreiche Schulmail zu den angekündigten Selbsttests für Schülerinnen und Schüler. Mit den wichtigsten Inhalten dieser Mail möchten wir Sie und euch über wesentliche Aspekte informieren.

Die Selbsttests sind auf dem Postweg und wir rechnen morgen mit der Zustellung.

Wir bitten Sie, liebe Eltern und euch, liebe Schülerinnen und Schüler im Interesse der Gesundheit unserer Schulgemeinschaft an den Tests teilzunehmen. Die Testungen sollen auch nach den Osterferien fortgeführt werden und gemeinsam mit dem Schutz (AHA-Regel) und den zukünftigen Impfungen den Schulbetrieb unterstützen.


In der Schulmail vom 15.3.2021 heißt es:

 

Informationen zu den Selbsttests


Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma _Roche_ an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Über den Ort und den Zeitpunkt der Testungen entscheiden die Schulen. Ein einheitlicher Tag ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.


Die Testungen finden nach Vorankündigung in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.

Das schulische Personal - insbesondere Lehrerinnen und Lehrer - beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.


Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schülerinnen und Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schülerinnen und Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.


Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.


Umgang mit einem positiven Testergebnis


Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.


Die Schulleitung informiert die Eltern (…) und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss.Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.


Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.


Umgang mit ungültigem Testergebnis


Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.


Widerspruchserklärung der Eltern


Mit den Testungen soll neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden.

Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern.

Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Mögliche Widerspruchserklärungen senden Sie bitte an: sekretariat@rssteinhagen.de


Um sicher zu stellen, dass auch Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse ihren Willen ungehindert bekunden können, finden Sie das Formular in verschiedenen Sprachen im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen.

Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).


Über das weitere Vorgehen werden wir Sie über diese Homepage umgehend informieren.


Mit freundlichen Grüßen


Frank Kahrau

von Christiane Haase-Nattke 27. März 2026
Am 25.03.2026 erlebten die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen eine ganz besondere Einstimmung auf den bevorstehenden „Tag für Afrika“ am 13. Juli 2026. Der ausdrucksstarke Erzähler Kouamé Akpetou begeisterte mit einer lebhaften afrikanischen Märchenerzählung, die nicht nur zum Zuhören, sondern auch zum Mitmachen einlud. Mit viel Energie, Humor und musikalischem Talent zog Herr Akpetou sein Publikum sofort in den Bann. Besonders mitreißend wurde es, als er seine Djembe erklingen ließ: Die Kinder klatschten begeistert im Rhythmus mit und wurden so selbst Teil der Erzählung. Die Veranstaltung sorgte für große Freude und Neugier auf Afrika und bildete einen gelungenen Auftakt für den „Tag für Afrika“.
von Benjamin Külbel 26. März 2026
Frühjahrsputz an der Realschule Steinhagen Bei der jährlichen Müllsammelaktion haben sich am Samstag, den 14.3. unglaubliche 85 freiwillige Schüler und drei Lehrkräfte getroffen, um Grossputz auf dem Schulhof und der Umgebung zu machen. “Wir werden von Jahr zu Jahr mehr. Dieses Jahr sind wir sogar eine Kollegin mehr. Frau Kleinekathöfer hat spontan beschlossen, uns zu unterstützen”, freuen sich Frau Lampe und Frau Lempke. Der Schüler Mias aus der 9b war dieses Jahr schon das fünfte Jahr in Folge dabei! Und auch dieses Jahr hatten wir hoch motivierte Schüler mit Profi-Ausrüstung. Niklas aus der 7b und Tom aus der 6c kamen mit einem Kettcar/Trike inklusive Anhänger angefahren. Sie nahmen sich die längeren Strecken vor und fuhren bis zum Rathaus raus und transportierten größeren Sperrmüll und schwere Müllsäcke. Beste Funde 2026: Eine Dunstabzugshaube, zwei Flachbildfernseher, eine Kinderwageneinlage, ein Fahrrad und einen Weihnachtsbaum. Besonders hartnäckig sind allerdings auch dieses Jahr wieder Zigarettenstummel und kleines Hartplastik gewesen. „Jetzt sind die Hecken noch so klein und ohne Blätter, dass man den Müll gut entfernen kann. In ein paar Wochen ist alles wieder dicht” so Leonie Lempke. “Besonders das harte Plastik wollen wir entfernen, denn der Abbau von Plastik dauert ca. 450 Jahre - das wäre dann im Jahr 2476!!! Sieben randvolle Müllsäcke, viel Sperrmüll und viele Glasflaschen haben den Weg aus der Umwelt gefunden und wurden durch unsere Aktion ordnungsgemäß entsorgt. Richtig toll war, dass unser Hausmeister Serkan auch da war und uns alles zur Verfügung gestellt hat, was wir brauchten! Mit den praktischen langen Grabschern ging es noch besser! Wir freuen uns auf die nächste Aktion und hoffen, dass wir wieder so tatkräftige Unterstützer haben. Autorin: Birte Lampe
von Frank Kahrau 25. März 2026
Sehr geehrte Eltern, das orthodoxe Osterfest 2026 findet am 12. April 2026 (Ostersonntag) statt, wobei der Karfreitag am 10. April und der Ostermontag am 13. April 2026 liegen. In NRW fallen diese Termine nach den offiziellen Osterferien (30.03.–11.04.2026). Dieses Fest steht traditionell im Zeichen der Familie, deshalb können sich orthodoxe Schülerinnen und Schüler am 13. April (Ostermontag) vom Unterricht beurlauben lassen. § 43 Schulgesetz 3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen 3.7 Religiöse Feiertage Das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft müssen sich feststellen lassen. Eine Beurlaubung ist insbesondere an den im Serviceteil „Termine“ der BASS genannten religiösen Feiertagen möglich. Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensausrichtung. Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstverständlich nachgearbeitet werden. Bitte beantragen Sie schriftlich bei der Klassenleitung eine Befreiung für diesen Tag. Danke. Zum Download des Antrages klicken Sie bitte auf: DATEI HERUNTERLADEN Wir wünschen unseren orthodoxen Schülerinnen, Schülern und ihren Familien ein gesegnetes Osterfest. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich, Benni Külbel und Frank Kahrau
von Silvia Liebich 6. März 2026
Sehr geehrte Eltern der Klassen 8, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 8, an den folgenden Tagen werden jeweils in der 3.+ 4. Stunde an unserer Schule die zentralen Vergleichsarbeiten in Form von computerbasierten Tests in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahrgang 8 durchgeführt: Deutsch Klassen 8a-d Dienstag, 10.03.2026 Englisch Klassen 8a-d Mittwoch, 11.03.2026 Mathematik Klassen 8a-d Donnerstag, 12.03.2026 Unter folgendem Link erhalten Sie untenstehende Informationen zu den VERA 8 Testungen: https://url.nrw/VERAStartseite VERA im Überblick Informationen für Eltern Wissenswertes in Kürze VERA ist ein standardisierter Diagnosetest. Die Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich der erreichten Schülerleistungen mit einem nationalen Maßstab – den Bildungsstandards. In Verbindung mit bereits vorliegenden Erkenntnissen aus dem vorangegangenen Unterricht können die Fachkollegien damit gezielte Maßnahmen für die schulinterne Unterrichtsentwicklung ableiten. VERA… • … ist ein Diagnoseinstrument, welches den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt misst: o Klasse 3/VERA-3: in Mathematik und Deutsch o Klasse 8/VERA-8: in Mathematik, Deutsch, Englisch und ggf. Französisch. • … Aufgaben werden einheitlich für alle Bundesländer von Lehrkräften unter der wissenschaftlichen Leitung des IQB in Berlin entwickelt. • … basiert auf bundesweit gültigen Bildungsstandards für den Kompetenzerwerb für Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. Französisch. Die Bildungsstandards beschreiben die Kompetenzen die bis zum Ende der jeweiligen Stufe erreicht werden sollen: für die Primarstufe bis zum Ende der Klasse 4, für der Sekundarstufe I bis zum angestrebten Abschluss (EESA/MSA) zum Ende der Klasse 10. • … enthält auch anspruchsvolle Aufgaben, die über das Niveau der 3. bzw. 8. Klasse hinausgehen und i. d. R. nur von wenigen Kindern gelöst werden. Es ist üblich, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler nicht alle Aufgaben lösen. • … Ergebnisse werden in Form von Lösungsquoten auf Aufgabenebene und anhand von fünf Kompetenzstufen (KS) dargestellt. Diese Ergebnisse können nicht in Noten übersetzt werden. • … zählt nicht als Klassenarbeit und wird nicht benotet. • … dient der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Erziehungsberechtigte werden im Sinne der Transparenz von der Schule bzw. den Lehrkräften über die Ergebnisse ihres Kindes informiert. Ziel von VERA Die VERA-Ergebnisse sind eine Momentaufnahme schulischer Leistung und dienen der internen Unterrichts- und Schulentwicklung. Ziel von VERA ist es, die Stärken und Schwächen der gesamten Lerngruppe zu diagnostizieren und damit Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des (Fach-)Unterrichts zu geben. Die Interpretation der Ergebnisse Die Ergebnisse der Schule oder einzelner Klassen und Lerngruppen sind in den jeweiligen schulischen Kontext eingebettet. Daher müssen sie immer von den Fachlehrkräften entsprechend gesamtpädagogisch und fachlich interpretiert werden. Die Ergebnisse werden durch die beteiligten Fach- und Klassenlehrkräfte individuell gesichtet und gemeinsam beraten. Daraus werden passende Maßnahmen insbesondere für die Unterrichtsentwicklung abgeleitet. Bestimmte Maßnahmen werden auch in der Fachkonferenz abgestimmt und vereinbart. Vorgaben und weitere Informationen Die rechtliche Grundlage und Rahmung für VERA in NRW ist der RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung „Zentrale Vergleichsarbeiten (Lernstandserhebungen)“ v. 12.07.2021 (ABl. NRW. 07/21). Mit freundlichen Grüßen F. Kahrau, B. Külbel, S. Liebich
von Frank Kahrau 5. März 2026
Sehr geehrte Eltern, Im Schuljahr 2025/26 fallen nach Mitteilung des türkischen Generalkonsulats muslimische Feiertage auf folgende Termine: Ramazan Bayrami (Fastenbrechenfest): Vom 20. März bis zum 22. März 2026. Im Jahr 2026 beginnt das Fest zum Ende des Fastenmonats Ramadan, auch bekannt als Zuckerfest oder „Eid“, am 30. März. Dieses Fest steht traditionell im Zeichen der Familie, An einem der Tage können Kinder muslimischen Glaubens auf Antrag der Eltern schulfrei erhalten. § 43 Schulgesetz 3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen 3.7 Religiöse Feiertage Das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft müssen sich feststellen lassen. Eine Beurlaubung ist insbesondere an den im Serviceteil „Termine“ der BASS genannten religiösen Feiertagen möglich. Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensausrichtung. Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstverständlich nachgearbeitet werden. Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8, die sich zu dem Zeitpunkt in den Werkstattwochen befinden (Das ist eine schulische Veranstaltung). Bitte beantragen Sie schriftlich bei der Klassenleitung eine Befreiung für diesen Tag. Danke. Zum Download des Antrages klicken Sie bitte auf: DATEI HERUNTERLADEN Wir wünschen unseren muslimischen Schülerinnen, Schülern und ihren Familien „Ramadan Mubarak“ und ein gesegnetes Fest. Mit freundlichen Grüßen Frank Kahrau Schulleiter
von Frank Kahrau 27. Februar 2026
Sehr geehrte Eltern, 81 Schülerinnen und Schüler sind bei uns in dieser Woche angemeldet worden. Es haben sich 61 Steinhagener Familien, 9 Haller Familien und 11 Bielefelder Familien für unsere Schule entschieden. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir können drei fünfte Klassen bilden und freuen uns schon jetzt auf Ihre Kinder. Die Aufnahmebestätigungen werden wir gegen Ende März versenden. Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau Zur Sachlage: Wir befinden uns seit Jahren in einem unsicheren Anmeldeprozess, in dem wir den Eltern nie die Sicherheit geben konnten, dass wir ihr Kind tatsächlich aufnehmen können. Die einzige Ausnahme betraf Geschwisterkinder. An unserem Informationsabend und Tag der offenen Tür im November 2025 gab es großes Interesse an unserer Schule. Wir mussten die Eltern jedoch darüber informieren, dass eine Mehrklassenbildung für das Schuljahr 2026/27 durch das Schulgesetz ausgeschlossen ist. Auch eine erneute Genehmigung für eine vierte Lerngruppe, die von Frau Schulministerin Feller erteilt worden wäre, konnten wir im November ausschließen. Wir haben die Eltern jedoch darüber informiert, dass die Gemeinde Steinhagen eine Klage gegen die Ablehnung der Vierzügigkeit durch die Bezirksregierung Detmold beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht hat und wir auf die Entscheidung warten müssen. Das Vergleichsangebot für die Einrichtung der Vierzügigkeit am 13. Februar 2026 kam für die Entscheidung der Familien bezüglich der Schulwahl offensichtlich eindeutig zu spät. Hinzu kommt, dass die von den Grundschulen abzugebende Schülerzahl in diesem Jahr geringer ist als in der Vergangenheit und in den zukünftigen Jahren sein wird. Zusammenfassend stellen wir fest, dass es schade ist, dass dieser jahrelange Prozess ausgerechnet in diesem Jahr zu großer Verunsicherung bei den Eltern geführt hat, in dem eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der Realschule anstand. Wir machen weiterhin gute Arbeit, was uns die Eltern regelmäßig zurückmelden. Für das Anmeldeverfahren des Schuljahres 27/28 wird es diese Verunsicherung nicht geben, da eine Mehrklassenbildung durch das Schulgesetz wieder möglich sein wird. Nachdem das Vergleichsangebot bekannt geworden war, haben sich direkt fünf Familien aus Bielefeld bei uns angemeldet. Gleichzeitig haben wir jedoch zu Beginn dieser Woche vier Abmeldungen von Familien erhalten, deren Kinder einen Platz an der Sekundarschule Bethel erhalten haben. Das offizielle Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2026/27 geht noch bis zum 20. März. Die gute Nachricht ist, dass wir noch freie Plätze haben.
von Frank Kahrau 18. Februar 2026
Sehr geehrte Eltern, wir haben heute für Sie wieder eine gute Nachricht. Die Stadt Bielefeld hat gestern der Beschulungsvereinbarung für unsere Schule zugestimmt. Das bedeutet jetzt, dass, wenn an unserer Schule 100 Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr angemeldet werden, wir vierzügig werden können. Es werden jetzt keine Unterschiede zwischen Steinhagener, Haller und Bielefelder Kindern mehr gemacht. Aufgrund dieser positiven Entwicklung werden wir den Zeitraum für die Anmeldung an unserer Schule verlängern. Sie können Ihr Kind bei uns jetzt vom 24. Februar bis zum 5. März anmelden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch (unter 05204/997-700, Sekretariat: Frau Kastrop und Frau Siebrasse) einen Anmeldetermin. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau
von Frank Kahrau 13. Februar 2026
Neuigkeiten zur Anmeldung in die Klasse 5 zum neuen Schuljahr Sehr geehrte Eltern, wir haben für Sie heute eine gute Nachricht. Auf unseren Informationsveranstaltungen haben wir Ihnen bislang mitteilen müssen, dass zum neuen Schuljahr eine Mehrklassenbildung bei uns an der Realschule ausgeschlossen ist. Wir haben Sie auch informiert, dass die Gemeinde Steinhagen beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung einer dauerhaften Vierzügigkeit durch die Bezirksregierung Detmold klagt. Jetzt aktuell gibt es ein Vergleichsangebot der Bezirksregierung Detmold: “Die Bezirksregierung stellt also die Genehmigung der Vierzügigkeit der Realschule in Aussicht, wenn zum einen die Zahl von mindestens 100 Anmeldungen erreicht wird und das ortsunabhängig. Das ist neu, denn bisher hatte die Bezirksregierung 100 Kinder aus Steinhagen zur Voraussetzung gemacht und der einzigen verbliebenen Realschule im Altkreis Halle ihre überörtliche Bedeutung abgesprochen”. (Annemarie Bluhm-Weinhold, Westfalenblatt) Das bedeutet, dass Steinhagener, Haller und Bielefelder Kinder gleich behandelt werden. Die Voraussetzungen dazu sind: dass die Gemeinde Steinhagen mit der Stadt Bielefeld eine Beschulungsvereinbarung trifft und dass an unserer Schule 100 Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr angemeldet werden Dann soll die dauerhafte Vierzügigkeit genehmigt werden. Die Beschulungsvereinbarung wurde von der Gemeinde Steinhagen in Bielefeld schon angefragt. Aufgrund dieser positiven Entwicklung werden wir den Zeitraum für die Anmeldung an unserer Schule verlängern. Sie können Ihr Kind bei uns jetzt vom 24. Februar bis zum 5. März anmelden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch in unserem Sekretariat einen Anmeldetermin. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau
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