Unsere neuen 5. Klassen: Drei- oder Vierzügig? Aktueller Stand der Dinge

Frank Kahrau • 6. Februar 2023

Sehr geehrte Eltern der Viertklässler,


anbei finden Sie zu Ihrer Information Auszüge aus der Beschlussvorlage für den Schulausschuss am Mittwoch, den 8.Februar.


Mit freundlichen Grüßen

Frank Kahrau

Schulleiter


Vorstellung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung für die Realschule Steinhagen

und Beschlussfassung zur dauerhaften Anhebung der Zügigkeit

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Jugend, Sport und Kultur empfiehlt/der Rat der Gemeinde

Steinhagen beschließt auf der Grundlage der vorgestellten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung entsprechend den Vorgaben des § 81 (2) Schulgesetz NRW die Anhebung der Zügigkeit der Realschule Steinhagen von 3 auf 4 Parallelklassen ab Klasse 5 zum Schuljahr 2023/2024.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür nach § 81 (3) Schulgesetzt NRW erforderliche

Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

Die Verwaltung war von den politischen Gremien beauftragt, weiter nach Lösungen zu suchen, um dauerhaft ein bedarfsgerechtes Schulangebot an der Steinhagener Realschule vorhalten zu können. Die Schule arbeitet seit 2018/2019 durchgehend vierzügig, ist jedoch dreizügig genehmigt. Einer Mehrklassenbildung für das Schuljahr 2022/2023 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung vom 28.03.2022 letztmalig zugestimmt, sodass im lfd. Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Beschulungswunsch aufgenommen werden konnten.

Auf die entsprechenden Beratungsvorlagen und -ergebnisse sowie Beschlüsse aus den Sitzungen des Ausschusses für Schulen, Jugend, Sport und Kultur vom 27.01.2022, 09.03.2022, 15.06.2022, 07.09.2022 (Bericht der Bürgermeisterin) und 26.10.2022 sowie des Rates der Gemeinde Steinhagen vom 23.02.2022 und 22.06.2022 (Anfragen und Mitteilungen) wird verwiesen.

Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, hat die Verwaltung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in welchem eine rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlungen dazu erfolgen sollte, ob eine Mehrklasse oder eine Erhöhung der Zügigkeit genehmigungsfähig wäre, vorausgesetzt, die entsprechenden Anmeldezahlen zum Schuljahr 2023/2024 liegen vor. Vorrang hat das Ziel, dass Steinhagener SuS nicht abgewiesen werden müssen.

 

Wie mehrfach beraten, darf eine Ablehnung nach dem Wohnort nicht erfolgen, wenn die gewählte Schulform im Wohnort nicht angeboten wird. Dies trifft auf die SuS aus Halle zu, die dort keine Realschule besuchen können. Eine grundsätzliche Bevorzugung der Steinhagener SuS bei der Aufnahmeentscheidung für das neue Schuljahr ist jedoch nicht zulässig. Um die Durchführung eines Losverfahren zu vermeiden, möchte die Gemeinde Steinhagen die Steigerung der Aufnahmekapazität entweder erneut über eine Mehrklasse (§ 81 Abs. 4 SchulG NRW) erreichen oder über eine Vierzügigkeit (§ 81 Abs. 2,3 SchulG NRW). Hinsichtlich der Bildung einer weiteren Mehrklasse kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis:

Insgesamt hat die Gemeinde Steinhagen in den letzten Jahren 5 Anträge auf eine Mehrklasse gestellt, zuletzt für das Schuljahr 2022/2023. Damit würde es sich bei einem erneuten Antrag für das Schuljahr 2023/2024 um das 6. Schuljahr in Folge handeln, in dem eine Mehrklasse beantragt würde.

Die Bildung einer Mehrklasse ist in Abgrenzung zur dauerhaften Mehrzügigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann vorrübergehend, wenn sie höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren erfolgt. Sie dient dazu, auf eine vorübergehende Zunahme der Schülerzahlen flexibel zu reagieren. Kommt es zu dauerhaft erhöhten Anmeldungen obliegt es dem Schulträger, der Schule und der Aufsichtsbehörde, eine dauerhafte Lösung zu finden. Im Widerrufs- und Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung hinsichtlich der Mehrklasse zum Schuljahr 2022/2023 wurde darauf hingewiesen, dass es sich um die letztmalige positive Bescheidung eines solchen Antrags handelt und dass die Genehmigung nur für das Schuljahr 2022/2023 gilt. Ein Vertrauen der Gemeinde, dass die Bezirksregierung an ihrer bisherigen Genehmigungspraxis trotz der Gesetzesänderung auch in den Folgejahren festhält, ist daher schon mangels eines Vertrauenstatbestandes nicht geschützt. Die Bezirksregierung Detmold wird nach Einschätzung des Gutachtens eine erneute Genehmigung für das kommende Schuljahr 2023/2024 mit zutreffenden Gründen ablehnen.

Die Möglichkeit der Erweiterung der Zügigkeit um eine vierte Klasse wird rechtlich wie folgt eingeschätzt:

Zunächst muss die Gemeinde Steinhagen als Schulträgerin über die Erweiterung der Zügigkeit der Realschule entsprechend §81 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW entscheiden.

Der Beschluss bildet die Grundlage für die spätere Entscheidung der Bezirksregierung, die im Genehmigungsverfahren eine eigene Prüfung aller für die Genehmigung notwendigen Aspekte vornimmt.

Er ist auf der Grundlage einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zu begründen, welche die Grundlage für die Bedürfnisermittlung für eine entsprechende Vierzügigkeit bildet.

Die Gemeinde Steinhagen ist dieser Handlungsempfehlung gefolgt und hat eine erneute anlassbezogene Schulentwicklungsplanung speziell für die Realschule in Auftrag gegeben, welche auch die Entwicklung in den umliegenden Kommunen in den Blick nimmt.

Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW muss der Beschluss schriftlich und unter Beteiligung der Schulleitung gefasst werden. Die Schulleitung der Realschule hat sich bereits für eine Vierzügigkeit ausgesprochen. Sie hat am 07.10.2021 einen Antrag an die Gemeinde als Schulträgerin auf eine entsprechende Beschlussfassung gestellt. Die Schulkonferenz wurde dabei ordentlich beteiligt. Des Weiteren wurde schon im vorausgegangenen Verfahren die für eine Anhebung der Zügigkeit erforderliche personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung der Realschule bestätigt.

Aufgabe des Schulträgers ist es hierbei, alle für die Anhebung der Zügigkeit erheblichen Kriterien zu ermitteln und diese in Abwägung miteinander zu bringen. In die Schulentwicklungsplanung müssen das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen einfließen.

Das notwenige Schüleraufkommen für eine Vierzügigkeit muss nachgewiesen werden. Der beigefügten Schulentwicklungsplanung ist zu entnehmen, dass ein ausreichend hohes Schülerpotential für eine Vierzügigkeit prognostiziert wird.

Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr 2023/2024 liegen bei Vorlagenerstellung noch nicht vor, da die Anmeldung an der Steinhagener Realschule in den Tagen vom 07.02.-09.02.2023 erfolgt. Die Voranmeldungen von insgesamt 116 SuS , hiervon 8 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, erfordern jedoch nach heutigem Stand erneut die Bildung von 4 Eingangsklassen, wenn allen angemeldeten Kindern ein Beschulungsangebot gemacht werden soll.

Aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild:

75 Kinder mit Wohnort Steinhagen (einschließlich der Kinder mit Förderbedarf)

25 Kinder mit Wohnort Halle (einschließlich der Kinder mit Förderbedarf)

16 Kinder mit Wohnort Bielefeld

Nach der Rechtsprechung muss eine Gemeinde bei schulorganisatorischen Maßnahmen zunächst ihr eigenes Schülerpotential berücksichtigen. Ist der Bedarf nicht ausschließlich über eigene SuS zu decken, ist sie gehalten, mit benachbarten Schulträgern zusammenzuarbeiten bzw. sich mit benachbarten Trägern über eine Schulentwicklungsplanung abzustimmen, z.B. in Form einer Beschulungsvereinbarung.

Ist der benachbarte Schulträger lt. Gutachten zu dieser Zusammenarbeit nicht bereit und darf der planende Schulträger nur das gemeindeeigene Bedürfnis berücksichtigen, führt dies nicht nur dazu, dass bei kapazitätsüberschießenden Anmeldezahlen SuS abgelehnt werden müssen, sondern Folge kann auch sein, dass nicht allen SuS der Gemeinde ein Platz an der gemeindeeigenen Schule angeboten werden kann. So wäre hier voraussichtlich auch bei einer möglichen Ablehnung der Bielefelder SuS per Losverfahren darüber zu entscheiden, wer einen Platz an der Realschule erhält. Abweisungen sowohl auswärtiger als auch einheimischer SuS sind die Folge. Fehlt es aber an einer anderen Realschule in zumutbarer Entfernung, ist damit die Schulfreiheit der SuS beeinträchtigt, § 46 Abs. SchulG, und ebenso kann das in der Gemeinde Steinhagen tatsächlich bestehende Bedürfnis nach einer Beschulung an einer Realschule vor Ort nicht abgedeckt werden, obwohl eine Realschule vorhanden ist.

Für diese Fallkonstellation hat das Verwaltungsgericht Köln lt. Gutachten bereits im Jahr 2009 entschieden, dass ein Schulträger auch ein überörtliches Bedürfnis für die Errichtung einer Schule feststellen darf, § 78 Abs. 6 SchulG NRW (Vgl. VG Köln, Urteil vom 09.12.2009-10 K 295/-9, juris Rn.22).

Die Bedürfnisprüfung bei einer Zügigkeitserhöhung folgt hierbei den gleichen Maßgaben entsprechend § 81 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW. Damit ist der Schulträger zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, ein überörtliches Bedürfnis festzustellen und entsprechend zu planen.

Die Gemeinde Steinhagen muss daher im Ergebnis nachweisen, dass ein überörtliches Bedürfnis für eine Vierzügigkeit ihrer Realschule besteht, d.h. dass die Schülerströme in den nächsten 5 Jahren den Bestand eines vierten Zuges in Mindestklassengröße sichern. Hierbei darf sie entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung, um ein Schulformangebot Realschule in zumutbarer Entfernung für SuS aus Steinhagen, Halle und ggf. weiteren Kommunen aufrecht zu erhalten, nicht nur die SuS aus der eigenen Gemeinde, sondern auch die SuS aus den Nachbarkommunen, die keine anderen Realschulangebote im zumutbaren Umkreis haben, berücksichtigen. Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung muss diesen Aspekt mit einbeziehen. Zu berücksichtigen ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, wie sich die Errichtung oder Änderung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt. Dieses Rücksichtnahme- oder Abwägungsgebot verpflichtet den Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planung in ihren Rechten betroffen sein könnten, § 80 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW.

Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme konkret begründet, hängt lt. Rechtsgutachten wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Je schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden. Hierbei kommt es auf die Abwägung im Einzelfall an.

Allerdings braucht derjenige, der ein Vorhaben in sonst zulässiger Weise plant, seine eigenen berechtigten Interessen nicht zurückzustellen, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. VG Münster, Urteil vom 12. Juli 2013-1 K 1296/13-,juris Rn.49).

Das Rücksichtnahmegebot ist mit Blick auf die gesetzlichen Wertungen in §§ 81 und 82 SchulG jedenfalls dann verletzt, wenn der Bestand einer Schule eines anderen Schulträgers gefährdet ist.

Nicht auszuschließen ist es aber auch, dass schulorganisatorische Maßnahmen unterhalb der Schwelle der Bestandsgefährdung (z.B. Verlust von Attraktivität und Leistungsfähigkeit) Belange des Schulträgers in einem relevanten Maß beeinträchtigen. Vgl. VG Köln, Urteil vom 09.12.2009-10 K 295/09, OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2009-19 B484/09-,juris RN 27.

Ob dies in Bezug auf die Schulträgerin Stadt Halle und ihre Gesamtschule in Verbindung mit eine Zügigkeitsanhebung der Realschule Steinhagen der Fall sein könnte, muss aber belastbar im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ggf. unter Zuhilfenahme der Anhörung der Stadt Halle ermittelt werden und in überzeugendem Umfang prognostiziert werden. Zudem muss eine relevante Konkurrenzsituation mit der Realschule angenommen werden.

Auch hierzu gibt bereits entsprechende Urteile.

Den benachbarten Schulträgern muss formal die Möglichkeit geboten werden, sich zu der geplanten Vierzügigkeit zu äußern. Im Rahmen dieser Anhörung müsste dann vom jeweiligen Schulträger eine potenzielle Gefährdung der eigenen Schulen dargelegt und belegt werden. Die Stadt Bielefeld und die Stadt Halle sind jeweils mit Schreiben vom 09.12.2022 im Rahmen der erforderlichen Schulträgerabstimmung ausführlich über das angestrebte Verfahren zur Anhebung um einen Zug auf vier Züge im Rahmen der Feststellung eines überörtlichen Interesses an der Steinhagener Realschule informiert und mit Blick auf die jeweilige Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Steinhagen sowie der Stadt Bielefeld und der Stadt Halle um Stellungnahme gebeten worden.

Seitens der Stadt Bielefeld liegt bereits eine Stellungnahme vor, in dem keine Bedenken gegen die dauerhafte Anhebung der Zügigkeit erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich aus den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung sowie der rechtlichen Würdigung des Gutachtens hinreichend die

Wahrscheinlichkeit einer Genehmigungsfähigkeit für die Zügigkeitsanhebung auf der Grundlage eines bestehenden überörtlichen Bedürfnisses herleiten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.


von Frank Kahrau 27. Mai 2025
Gemeinde Steinhagen Die Bürgermeisterin Amt für Schulen, Jugend, Sport und Kultur An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Realschule Steinhagen und des Steinhagener Gymnasiums Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, ich wende mich in der Angelegenheit der Mensa/Schülerausweise an Sie. Schon sehr lange ist leider zu beobachten, dass eine steigende Zahl an Schülerausweisen, mit denen ja gleichzeitig das Mensaessen bestellt werden kann, verloren geht oder aufgrund von Beschädigungen nicht mehr nutzbar ist. Häufig geschieht dies schon gleich zu Beginn des jeweiligen Schuljahres, einigen Schülerinnen und Schülern auch mehrfach. Es betrifft Schüler und Schülerinnen aus allen Jahrgängen der weiterführenden Schulen Realschule und Gymnasium. Sie müssen dann neu angefertigt und ausgehändigt werden. Dies ist mit einem erheblichen Personal und Kostenaufwand verbunden, denn hierzu sind viele Schritte erforderlich. Die Verlustmeldungen und die zerbrochenen Karten müssen von den Schulsekretariaten an die zuständigen Mitarbeiterinnen im Schulamt der Gemeinde Steinhagen weitergeleitet werden. Verschiedene Dateien der insgesamt rd. 1.300 Schülerinnen und Schülern an den beiden weiterführenden Schulen Realschule und Gymnasium müssen dann erneut aufgerufen werden, um das entsprechende für den Ausweis erforderliche Foto der Schülerinnen und Schüler und die dazu gehörenden Daten herauszusuchen und an die beauftragte Druckerei erneut zu übermitteln. Die angelieferten Ersatzausweise müssen im nächsten Schritt mit den neu aufgespielten Daten der Kinder manuell im Mensasystem freigeschaltet werden, damit auch mit dem neuen Ausweis wieder Essen bestellt werden kann. Damit die betroffenen Schülerinnen und Schüler bis zum Erhalt des neuen Ausweises in der Mensa essen können, erhalten sie in der Übergangszeit einen Funktionsausweis, welcher für die Dauer der Nutzung auch mit den entsprechenden Daten eingerichtet wird und auch im Mensasystem freigeschaltet werden muss. Hierdurch entsteht ein weiterer Aufwand auch für die Mitarbeiter der Mensa im Bereich der Essensausgabe. Die Herausgabe der Funktionsausweise an die Schüler und Schülerinnen erfolgt im Vorfeld erneut über die Schulsekretariate. Für das Gymnasium muss zusätzlich auf den neuen Ausweisen auch der Barcode nachbearbeitet und in der Mediothek eingegeben werden, da er sonst dort nicht lesbar ist und die Mediothek nicht nutzbar. Im Zeitraum des Jahres 2024 handelt es sich um ca. 400 nachzubestellende Ausweise für die weiterführenden Schulen, in 2025 sind es aktuell bereits rd.100 Fälle. Aufgrund des erheblichen personellen wie auch finanziellen Aufwandes wird der von den Erziehungsberechtigten erhobene Beitrag für einen neuen Ausweis ab Juni 2025 von 5 € auf 15 € angehoben. Damit werden jedoch keinesfalls die tatsächlich entstehenden Kosten bzw. der damit verbundene Aufwand abgedeckt. Ich bitte Sie daher als Erziehungsberechtigte, Ihre Kinder darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig der Schülerausweis und gleichzeitig Mensaausweis ist und darauf einzuwirken, dass sie sorgfältig damit umgehen, genauso wie es bei den Bustickets der Fall ist. Uns ist hierbei bewusst, dass die meisten Eltern dies bereits tun. Ich bitte um Ihr Verständnis und hoffe, dass sich die Zahl der nachzubestellenden Ausweise wieder reduzieren wird. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Im Auftrag G. Schneegaß Amtsleitung
von Fatos Gökdemir 20. Mai 2025
Liebe Schüler_innen, liebe Eltern, am 28. Mai 2025 gibt es an der Realschule wieder eine Berufsorientierungs-Mittagspause aus der Reihe „Schule meets Unternehmen“. Dieses Mal kommt der Malerbetrieb Pohlmann aus Steinhagen und gibt praktische Einblicke in den Ausbildungsberuf des Malers und Lackierers. Es wird eine Wand in der Schule farblich gestaltet, daher beginnt die „Mittagspause“ bereits im Vormittagsbereich. Wer die Klasse 8, 9 oder 10 besucht und Interesse an dem Beruf hat und auf der Suche nach einer Berufsfelderkundung, einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz ist, meldet sich bitte an: bei seiner Klassenleitung oder der Übergangscoachin (ÜC) in R 1.52 oder per Mail: uebergangscoaching@rssteinhagen.de .
von Frank Kahrau 13. Mai 2025
Herzlichen Glückwunsch zum Aufstieg, Arminia Bielefeld! Als Partnerschule gratulieren wir Arminia herzlich zum verdienten Aufstieg in die 2. Bundesliga! Mit Leidenschaft, Teamgeist und großer Einsatzbereitschaft hat die Mannschaft eine beeindruckende Saison gespielt. Als Partnerschule sind wir stolz, Teil der Arminia-Familie zu sein, und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Projekte und Erfolge. Viel Erfolg in der kommenden Zweitliga-Saison! Und damit der Traum vom Pokalsieg wahr wird, drücken wir am 24. Mai ganz fest die Daumen!
von Fatos Gökdemir 6. Mai 2025
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, die 9. Klasse neigt sich dem Ende zu, und es wird Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, wie es nach der 10. Klasse weitergeht. Soll es eine weiterführende Schule sein oder doch lieber eine Ausbildung? Welche Voraussetzungen braucht man dafür? Zu diesen und weiteren Fragen möchten wir Sie und euch herzlich informieren. 📅 Termin:Donnerstag, 15. Mai 2025 ⏰ Uhrzeit:19:00 Uhr 📍 Ort:Alte Mensa Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und einen interessanten Austausch! Das Berufsorientierungsteam
von Christelle Tombrink 6. Mai 2025
Vom 7.-11.4.2025 waren unsere 9er und 10er-Französischkurse auf einer abwechslungsreichen Kursfahrt in der Normandie. Hier sind einige Highlights aus unserer gemeinsamen Fahrt. Auf unserem Weg nach Caen haben wir die bekannte Biscuiterie Jeannette besucht - dort konnten wir madeleines probieren: ein leckeres Erlebnis und eine gute Einstimmung auf unsere Kursfahrt;) In Caen hat uns unser Guide Pierre durchs Rathaus und die beeindruckende Abtei Saint-Étienne geführt, beide bedeutende historische Wahrzeichen der Stadt Caen. Am nächsten Tag konnten wir uns auf den Mont Saint-Michel freuen. Aufgrund des beeindruckenden Bauwerks war die Anspannung deutlich zu merken. Das Mont Saint-Michel ist DAS Highlight der Region, das mit seiner einzigartigen Lage auf einer Insel fasziniert. Auf der Rückfahrt zu unserer Unterkunft haben wir einen Halt beim Cara-Meuh-Hof gemacht und eine weitere regionale Spezialität probiert: Karamell. Die Landungsstrände, insbesondere Omaha Beach, sind bekannt für ihre historische Bedeutung im Zweiten Weltkrieg. Hier konnte unsere Gruppe am letzten Tag den Strand und die Gedenkstätten besuchen und das 360°Kino erleben, um mehr über die Geschichte zu erfahren. Unser letzter Programmpunkt war Arromanches - ebenfalls ein wichtiger Ort, bekannt für die Überreste des Mulberry-Hafens, der während der D-Day-Landung genutzt wurde. Es war eine bewegende Erfahrung, diese Orte zu sehen und mehr über die Ereignisse zu lernen. Den letzten Abend ließen wir ganz gemütlich mit crêpes ausklingen. Unsere Reise war eine spannende Mischung aus Geschichte, Kultur und kulinarischen Erlebnissen! Hier möchten wir uns bei unseren SchülerInnen bedanken, die vorbildlich waren:)
von Frank Kahrau 29. April 2025
Sehr geehrte Eltern, unser 2. Schülerinnen - Schüler – Eltern – Sprechtag findet am Mittwoch, dem 7.05.2025 in der Zeit von 11:00 – 18:00 Uhr statt. Wie bereits zu Beginn des Schuljahres in der Jahresterminübersicht angekündigt, entfällt an diesem Tag der Unterricht in der Schule. Ihre Kinder erhalten jedoch vorab von ihren Lehrkräften Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden müssen. Zur Durchführung des Elternsprechtages möchte ich folgende Hinweise geben: Wir freuen uns, Sie und Ihre Kinder persönlich zum Schüler-Eltern-Sprechtag einladen zu können. Ab sofort kann Ihre Tochter/Ihr Sohn die Lehrkraft jeweils am Ende der Unterrichtsstunde ansprechen, um mit dieser einen Termin zu vereinbaren. Die Lehrkräfte werden diese Verabredungen in ihre Listen eintragen. Das Formular, in dem Ihre Tochter/Ihr Sohn die Sprechtermine mit den Lehrkräften für Sie als Eltern eintragen kann, wird von den Klassenleitungen ausgeteilt. Bitte geben Sie für Ihren Termin mindestens ein Zeitfenster von zwei Stunden an, dennoch sind Zeitverschiebungen möglich. Bitte beachten Sie, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit nicht während des gesamten Besprechungszeitraumes zur Verfügung stehen. Zusatzangebot für die Klassen 9 und 10 Am Elternsprechtag haben Sie und Ihre Kinder bei Fragen zur Berufswahl auch die Möglichkeit, Frau Vera Müncher (Arbeitsfeld Übergangscoaching) zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin per Mail ( uebergangscoaching@rssteinhagen.de ) oder per Telefon (05204/997761). Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau
von Silvia Liebich 29. April 2025
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 , beim Wechsel in die Klasse 7 besteht die Wahlmöglichkeit, Französisch als zweite Fremdsprache als viertes Hauptfach weiterzuführen oder sie durch ein anderes Wahlpflichtfach zu ersetzen. Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule neben Französisch Schwerpunkte in Naturwissenschaften, Technik, Sozialwissenschaften und Musik/Kunst mit jeweils einem Schwerpunktfach anbieten. Unsere Schule bietet für das Schuljahr 2025/26 folgende Schwerpunkte an: Biologie, Französisch, Informatik, Kunst und Technik Die Schülerinnen und Schüler, die in den Hauptschulbildungsgang wechseln, werden im Fach Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft) unterrichtet. Dieses Fach ist für die Schülerinnen und Schüler unseres Realschulbildungsganges aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht wählbar. Im gewählten Wahlpflichtfach werden im Realschulbildungsgang schriftliche Arbeiten zur Leistungsfeststellung geschrieben, die versetzungswirksam sind und zur Fächergruppe 1 (=Hauptfächer) gehören. Diese werden dann mit 3 bzw. 4 Wochenstunden unterrichtet und im gesamten Schuljahr werden 6 Klassenarbeiten geschrieben. Der Unterricht findet im Kursverband statt, das heißt, dass Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst werden. Wir beabsichtigen, fünf Wahlpflichtkurse einzurichten. Über die endgültige Einrichtung der Kurse entscheidet das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler und unsere Personalsituation. Damit Sie sich ein umfassendes Bild über die angebotenen Schwerpunktfächer machen können, laden wir Sie mit Ihrem Kind zu einem Informationsabend in die Schule ein. Hier werden Ihnen die Fachlehrer/innen Auskünfte über Inhalte, Methoden und Zukunftsperspektiven des jeweiligen Schwerpunktfaches geben. Termin der Informationsveranstaltung: MONTAG, 12.05.2025 von 19:00 – ca. 20:00 Uhr in der Alten Mensa Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Teilnahme! Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule S. Liebich Konrektorin
von Fatos Gökdemir 28. April 2025
Liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Betriebe, am 2. Mai 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr laden wir Sie herzlich zur Praktikumsmesse der Realschule Steinhagen ein. Die Messe findet im Foyer unserer Schule statt. Unsere Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen präsentieren ihre Erfahrungen aus dem dreiwöchigen Betriebspraktikum. An ihren Ständen stellen sie verschiedene Berufe sowie die Unternehmen oder Institutionen vor, in denen sie hospitiert haben. Wir freuen uns auf den Austausch zwischen Schülern, Eltern und Betrieben und darauf, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erkunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu gewinnen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Das StuBo-Team der Realschule Steinhagen
Ältere Beiträge