Unsere neuen 5. Klassen: Drei- oder Vierzügig? Aktueller Stand der Dinge

Frank Kahrau • 6. Februar 2023

Sehr geehrte Eltern der Viertklässler,


anbei finden Sie zu Ihrer Information Auszüge aus der Beschlussvorlage für den Schulausschuss am Mittwoch, den 8.Februar.


Mit freundlichen Grüßen

Frank Kahrau

Schulleiter


Vorstellung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung für die Realschule Steinhagen

und Beschlussfassung zur dauerhaften Anhebung der Zügigkeit

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Jugend, Sport und Kultur empfiehlt/der Rat der Gemeinde

Steinhagen beschließt auf der Grundlage der vorgestellten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung entsprechend den Vorgaben des § 81 (2) Schulgesetz NRW die Anhebung der Zügigkeit der Realschule Steinhagen von 3 auf 4 Parallelklassen ab Klasse 5 zum Schuljahr 2023/2024.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür nach § 81 (3) Schulgesetzt NRW erforderliche

Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

Die Verwaltung war von den politischen Gremien beauftragt, weiter nach Lösungen zu suchen, um dauerhaft ein bedarfsgerechtes Schulangebot an der Steinhagener Realschule vorhalten zu können. Die Schule arbeitet seit 2018/2019 durchgehend vierzügig, ist jedoch dreizügig genehmigt. Einer Mehrklassenbildung für das Schuljahr 2022/2023 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung vom 28.03.2022 letztmalig zugestimmt, sodass im lfd. Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Beschulungswunsch aufgenommen werden konnten.

Auf die entsprechenden Beratungsvorlagen und -ergebnisse sowie Beschlüsse aus den Sitzungen des Ausschusses für Schulen, Jugend, Sport und Kultur vom 27.01.2022, 09.03.2022, 15.06.2022, 07.09.2022 (Bericht der Bürgermeisterin) und 26.10.2022 sowie des Rates der Gemeinde Steinhagen vom 23.02.2022 und 22.06.2022 (Anfragen und Mitteilungen) wird verwiesen.

Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, hat die Verwaltung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in welchem eine rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlungen dazu erfolgen sollte, ob eine Mehrklasse oder eine Erhöhung der Zügigkeit genehmigungsfähig wäre, vorausgesetzt, die entsprechenden Anmeldezahlen zum Schuljahr 2023/2024 liegen vor. Vorrang hat das Ziel, dass Steinhagener SuS nicht abgewiesen werden müssen.

 

Wie mehrfach beraten, darf eine Ablehnung nach dem Wohnort nicht erfolgen, wenn die gewählte Schulform im Wohnort nicht angeboten wird. Dies trifft auf die SuS aus Halle zu, die dort keine Realschule besuchen können. Eine grundsätzliche Bevorzugung der Steinhagener SuS bei der Aufnahmeentscheidung für das neue Schuljahr ist jedoch nicht zulässig. Um die Durchführung eines Losverfahren zu vermeiden, möchte die Gemeinde Steinhagen die Steigerung der Aufnahmekapazität entweder erneut über eine Mehrklasse (§ 81 Abs. 4 SchulG NRW) erreichen oder über eine Vierzügigkeit (§ 81 Abs. 2,3 SchulG NRW). Hinsichtlich der Bildung einer weiteren Mehrklasse kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis:

Insgesamt hat die Gemeinde Steinhagen in den letzten Jahren 5 Anträge auf eine Mehrklasse gestellt, zuletzt für das Schuljahr 2022/2023. Damit würde es sich bei einem erneuten Antrag für das Schuljahr 2023/2024 um das 6. Schuljahr in Folge handeln, in dem eine Mehrklasse beantragt würde.

Die Bildung einer Mehrklasse ist in Abgrenzung zur dauerhaften Mehrzügigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann vorrübergehend, wenn sie höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren erfolgt. Sie dient dazu, auf eine vorübergehende Zunahme der Schülerzahlen flexibel zu reagieren. Kommt es zu dauerhaft erhöhten Anmeldungen obliegt es dem Schulträger, der Schule und der Aufsichtsbehörde, eine dauerhafte Lösung zu finden. Im Widerrufs- und Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung hinsichtlich der Mehrklasse zum Schuljahr 2022/2023 wurde darauf hingewiesen, dass es sich um die letztmalige positive Bescheidung eines solchen Antrags handelt und dass die Genehmigung nur für das Schuljahr 2022/2023 gilt. Ein Vertrauen der Gemeinde, dass die Bezirksregierung an ihrer bisherigen Genehmigungspraxis trotz der Gesetzesänderung auch in den Folgejahren festhält, ist daher schon mangels eines Vertrauenstatbestandes nicht geschützt. Die Bezirksregierung Detmold wird nach Einschätzung des Gutachtens eine erneute Genehmigung für das kommende Schuljahr 2023/2024 mit zutreffenden Gründen ablehnen.

Die Möglichkeit der Erweiterung der Zügigkeit um eine vierte Klasse wird rechtlich wie folgt eingeschätzt:

Zunächst muss die Gemeinde Steinhagen als Schulträgerin über die Erweiterung der Zügigkeit der Realschule entsprechend §81 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW entscheiden.

Der Beschluss bildet die Grundlage für die spätere Entscheidung der Bezirksregierung, die im Genehmigungsverfahren eine eigene Prüfung aller für die Genehmigung notwendigen Aspekte vornimmt.

Er ist auf der Grundlage einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zu begründen, welche die Grundlage für die Bedürfnisermittlung für eine entsprechende Vierzügigkeit bildet.

Die Gemeinde Steinhagen ist dieser Handlungsempfehlung gefolgt und hat eine erneute anlassbezogene Schulentwicklungsplanung speziell für die Realschule in Auftrag gegeben, welche auch die Entwicklung in den umliegenden Kommunen in den Blick nimmt.

Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW muss der Beschluss schriftlich und unter Beteiligung der Schulleitung gefasst werden. Die Schulleitung der Realschule hat sich bereits für eine Vierzügigkeit ausgesprochen. Sie hat am 07.10.2021 einen Antrag an die Gemeinde als Schulträgerin auf eine entsprechende Beschlussfassung gestellt. Die Schulkonferenz wurde dabei ordentlich beteiligt. Des Weiteren wurde schon im vorausgegangenen Verfahren die für eine Anhebung der Zügigkeit erforderliche personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung der Realschule bestätigt.

Aufgabe des Schulträgers ist es hierbei, alle für die Anhebung der Zügigkeit erheblichen Kriterien zu ermitteln und diese in Abwägung miteinander zu bringen. In die Schulentwicklungsplanung müssen das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen einfließen.

Das notwenige Schüleraufkommen für eine Vierzügigkeit muss nachgewiesen werden. Der beigefügten Schulentwicklungsplanung ist zu entnehmen, dass ein ausreichend hohes Schülerpotential für eine Vierzügigkeit prognostiziert wird.

Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr 2023/2024 liegen bei Vorlagenerstellung noch nicht vor, da die Anmeldung an der Steinhagener Realschule in den Tagen vom 07.02.-09.02.2023 erfolgt. Die Voranmeldungen von insgesamt 116 SuS , hiervon 8 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, erfordern jedoch nach heutigem Stand erneut die Bildung von 4 Eingangsklassen, wenn allen angemeldeten Kindern ein Beschulungsangebot gemacht werden soll.

Aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild:

75 Kinder mit Wohnort Steinhagen (einschließlich der Kinder mit Förderbedarf)

25 Kinder mit Wohnort Halle (einschließlich der Kinder mit Förderbedarf)

16 Kinder mit Wohnort Bielefeld

Nach der Rechtsprechung muss eine Gemeinde bei schulorganisatorischen Maßnahmen zunächst ihr eigenes Schülerpotential berücksichtigen. Ist der Bedarf nicht ausschließlich über eigene SuS zu decken, ist sie gehalten, mit benachbarten Schulträgern zusammenzuarbeiten bzw. sich mit benachbarten Trägern über eine Schulentwicklungsplanung abzustimmen, z.B. in Form einer Beschulungsvereinbarung.

Ist der benachbarte Schulträger lt. Gutachten zu dieser Zusammenarbeit nicht bereit und darf der planende Schulträger nur das gemeindeeigene Bedürfnis berücksichtigen, führt dies nicht nur dazu, dass bei kapazitätsüberschießenden Anmeldezahlen SuS abgelehnt werden müssen, sondern Folge kann auch sein, dass nicht allen SuS der Gemeinde ein Platz an der gemeindeeigenen Schule angeboten werden kann. So wäre hier voraussichtlich auch bei einer möglichen Ablehnung der Bielefelder SuS per Losverfahren darüber zu entscheiden, wer einen Platz an der Realschule erhält. Abweisungen sowohl auswärtiger als auch einheimischer SuS sind die Folge. Fehlt es aber an einer anderen Realschule in zumutbarer Entfernung, ist damit die Schulfreiheit der SuS beeinträchtigt, § 46 Abs. SchulG, und ebenso kann das in der Gemeinde Steinhagen tatsächlich bestehende Bedürfnis nach einer Beschulung an einer Realschule vor Ort nicht abgedeckt werden, obwohl eine Realschule vorhanden ist.

Für diese Fallkonstellation hat das Verwaltungsgericht Köln lt. Gutachten bereits im Jahr 2009 entschieden, dass ein Schulträger auch ein überörtliches Bedürfnis für die Errichtung einer Schule feststellen darf, § 78 Abs. 6 SchulG NRW (Vgl. VG Köln, Urteil vom 09.12.2009-10 K 295/-9, juris Rn.22).

Die Bedürfnisprüfung bei einer Zügigkeitserhöhung folgt hierbei den gleichen Maßgaben entsprechend § 81 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW. Damit ist der Schulträger zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, ein überörtliches Bedürfnis festzustellen und entsprechend zu planen.

Die Gemeinde Steinhagen muss daher im Ergebnis nachweisen, dass ein überörtliches Bedürfnis für eine Vierzügigkeit ihrer Realschule besteht, d.h. dass die Schülerströme in den nächsten 5 Jahren den Bestand eines vierten Zuges in Mindestklassengröße sichern. Hierbei darf sie entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung, um ein Schulformangebot Realschule in zumutbarer Entfernung für SuS aus Steinhagen, Halle und ggf. weiteren Kommunen aufrecht zu erhalten, nicht nur die SuS aus der eigenen Gemeinde, sondern auch die SuS aus den Nachbarkommunen, die keine anderen Realschulangebote im zumutbaren Umkreis haben, berücksichtigen. Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung muss diesen Aspekt mit einbeziehen. Zu berücksichtigen ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, wie sich die Errichtung oder Änderung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt. Dieses Rücksichtnahme- oder Abwägungsgebot verpflichtet den Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planung in ihren Rechten betroffen sein könnten, § 80 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW.

Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme konkret begründet, hängt lt. Rechtsgutachten wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Je schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden. Hierbei kommt es auf die Abwägung im Einzelfall an.

Allerdings braucht derjenige, der ein Vorhaben in sonst zulässiger Weise plant, seine eigenen berechtigten Interessen nicht zurückzustellen, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. VG Münster, Urteil vom 12. Juli 2013-1 K 1296/13-,juris Rn.49).

Das Rücksichtnahmegebot ist mit Blick auf die gesetzlichen Wertungen in §§ 81 und 82 SchulG jedenfalls dann verletzt, wenn der Bestand einer Schule eines anderen Schulträgers gefährdet ist.

Nicht auszuschließen ist es aber auch, dass schulorganisatorische Maßnahmen unterhalb der Schwelle der Bestandsgefährdung (z.B. Verlust von Attraktivität und Leistungsfähigkeit) Belange des Schulträgers in einem relevanten Maß beeinträchtigen. Vgl. VG Köln, Urteil vom 09.12.2009-10 K 295/09, OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2009-19 B484/09-,juris RN 27.

Ob dies in Bezug auf die Schulträgerin Stadt Halle und ihre Gesamtschule in Verbindung mit eine Zügigkeitsanhebung der Realschule Steinhagen der Fall sein könnte, muss aber belastbar im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ggf. unter Zuhilfenahme der Anhörung der Stadt Halle ermittelt werden und in überzeugendem Umfang prognostiziert werden. Zudem muss eine relevante Konkurrenzsituation mit der Realschule angenommen werden.

Auch hierzu gibt bereits entsprechende Urteile.

Den benachbarten Schulträgern muss formal die Möglichkeit geboten werden, sich zu der geplanten Vierzügigkeit zu äußern. Im Rahmen dieser Anhörung müsste dann vom jeweiligen Schulträger eine potenzielle Gefährdung der eigenen Schulen dargelegt und belegt werden. Die Stadt Bielefeld und die Stadt Halle sind jeweils mit Schreiben vom 09.12.2022 im Rahmen der erforderlichen Schulträgerabstimmung ausführlich über das angestrebte Verfahren zur Anhebung um einen Zug auf vier Züge im Rahmen der Feststellung eines überörtlichen Interesses an der Steinhagener Realschule informiert und mit Blick auf die jeweilige Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Steinhagen sowie der Stadt Bielefeld und der Stadt Halle um Stellungnahme gebeten worden.

Seitens der Stadt Bielefeld liegt bereits eine Stellungnahme vor, in dem keine Bedenken gegen die dauerhafte Anhebung der Zügigkeit erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich aus den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung sowie der rechtlichen Würdigung des Gutachtens hinreichend die

Wahrscheinlichkeit einer Genehmigungsfähigkeit für die Zügigkeitsanhebung auf der Grundlage eines bestehenden überörtlichen Bedürfnisses herleiten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.


von Fatos Gökdemir 10. September 2025
Liebe Schüler_innen, liebe Eltern, die Berufsorientierungs-Mittagspause „ Schule meets Unternehmen“ geht in eine neue Runde: Am 18. September 2025 kommt unserer Kooperationsunternehmen STORCK und bietet euch die Möglichkeit, vier spannende Ausbildungsberufe kennenzulernen: Süßwarentechnologe*in, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Industriemechatroniker*in, Mechatroniker*in. Wenn ihr gerne einen der Berufe praktisch ausprobieren wollt und in Jahrgang 8, 9 oder 10 seid, meldet euch möglichst schnell an - die Plätze sind auf 30 Schüler*innen begrenzt! Die Anmeldungen laufen über eure Klassenleitungen oder meldet euch direkt bei mir (Übergangscoachin, Vera Müncher, R.1.52, Mail: uebergangscoaching@rssteinhagen.de). Vielleicht habt ihr am Ende der Mittagspause euch dann schon einen Platz für eine Berufsfelderkundung, ein Praktikum oder eine Ausbildung in Aussicht?! Und für euer leibliches Wohl wird auch gesorgt: Es gibt Snacks, Obst /Gemüse, Getränke und bestimmt auch Süßes von STORCK:-)
von Silvia Liebich/Frank Kahrau 27. August 2025
Liebe Eltern aller Jahrgangsstufen, I hre Meinung ist uns wichtig! Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte und alle schulischen Mitarbeiter sollen sich an unserer Schule wohlfühlen! Gemeinsam mit Ihnen möchten wir in unserer Schule damit beginnen, das soziale Miteinander wieder mehr in den Vordergrund zu rücken! Wir möchten in einem ersten Treffen gemeinsam mit Ihnen Ideen sammeln, Ihre Vorschläge und Anregungen hören, um kontinuierlich an unserer Schulkultur und einem guten Schulklima zu arbeiten. Die folgenden Themen stehen langfristig dabei im Mittelpunkt: Werte- und Normenreflexion Kultur des Umgangs miteinander - Umsichtiger Umgang mit sozialen Medien Kommunikation, Kooperation und Vernetzung Gestaltetes Schulleben Gesundheit und Bewegung Gestaltung des Schulgebäudes und –geländes Wenn Sie Interesse haben, an der Schulentwicklung in diesem Bereich mitzuwirken, laden wir Sie sehr herzlich zu einem zwanglosen Gespräch mit uns in die Schule ein! Am Montag, den 1. September 2025 von 19:00 – ca. 20:00 Uhr in der Alten Mensa Die Teilnahme verpflichtet Sie nicht, an weiteren Terminen teilzunehmen, wenn dies nicht gewünscht ist. Wir freuen uns, wenn Sie spontan Zeit und Interesse haben dabei zu sein! Mit herzlichen Grüßen aus der Realschule Steinhagen Frank Kahrau und Silvia Liebich
von Frank Kahrau 26. August 2025
Liebe Schülerinnen und Schüler unserer neuen 5.Klassen, liebe Eltern, wir erwarten euch/Sie am Mittwoch, 27.08. um 8:15 Uhr in der Aula. Die Aula wird ab 8:10 für euch/Sie geöffnet. In der Aula begrüßen wir euch und dann nehmen euch eure Klassenleitungen und eure Paten mit und los geht es mit den 3 Kennenlerntagen. Für den ersten Tag an unserer Schule muss kein Mittagessen bestellt werden! Das Unterrichtsende ist am Mittwoch um 14:55 Uhr. Ab Montag, 01.09. gilt dann für euch euer Stundenplan und ihr werdet eure neuen Fächer und Lehrkräfte kennenlernen. Viel Spaß dabei. Wir wünschen euch allen einen guten und erfolgreichen Start in das Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen Das Team der Realschule
von Frank Kahrau/Silvia Liebich 25. August 2025
Liebe Eltern, am Mittwoch startet die Schule! Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Kinder wieder bei uns begrüßen zu dürfen und die Vorbereitungen mit dem gesamten Kollegium laufen seit einigen Tagen! Vorab schon einmal folgende wichtige Termine für Sie: Montag, 1.9.2025: Elternabend für interessierte Eltern aller Jahrgänge zum Thema "Achtsamkeit, zeitgemäßes Lernen, miteinander, menschlich und umsichtig in unserer Schule" - Ihre Meinung ist uns wichtig! (19:00- ca. 20:00 Uhr in der Alten Mensa; Bitte möglichst um eine kurze Anmeldung per Mail an liebich@rssteinhagen.de ) Klassenpflegschaftssitzungen: Mittwoch, 3.9.2025 Elternabend Klassen 8 um 19:00 Uhr Donnerstag, 4.9.2025 Elternabend Klassen 9 um 19:00 Uhr Montag, 8.9.2025 Elternabend Klassen 5 um 19:00 Uhr Dienstag, 9.9.2025 Elternabend Klassen 6 um 19:00 Uhr Mittwoch, 10.9.2025 Elternabend Klassen 7 um 19:00 Uhr Donnerstag, 11.9.2025 Elternabend Klassen 10 um 19:00 Uhr Montag, 15.9.2025 1. Schulpflegschaftssitzung von 19:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr Donnerstag, 25.9.2025 Elternabend Klassen 10: Wie geht es weiter? Informationen zu den weiterführenden Schulen (Berufskollegs, Gymnasien, Gesamtschulen) Montag, 29.9.2025 1. Schulkonferenz von 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr Gemeinsam sind wir verantwortlich für den schulischen Erfolg Ihrer Kinder. Bitte nehmen Sie an den Elternabenden teil, damit Sie über die schulischen Inhalte des jeweiligen Schuljahres für Ihre Kinder informiert sind! Wir freuen uns über Ihre Teilnahme, Fragen und Anregungen! Mit herzlichen Grüßen aus der Schule Frank Kahrau und Silvia Liebich
von Frank Kahrau 11. Juli 2025
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, das Schuljahr 2024/25 liegt hinter uns. Wir möchten uns für die kooperative Zusammenarbeit bedanken und wünschen allen Familien erholsame Sommerferien. Der Unterricht beginnt für die Klassen 6 bis 10 am 27.08.2025 um 7:50 Uhr. Der Unterricht für unsere 5.Klassen beginnt am 27.08.2025 um 8:15 Uhr in unserer Aula. Für unsere fünften Klassen gibt es am Ende der Ferien noch einen Extra-Homepagetext. Hinweise und Informationen zu den Nachprüfungen: Die schriftlichen Nachprüfungen sind am Donnerstag, 21.08.2025 um 10:00 Uhr im Raum 1.10. Die mündlichen Nachprüfungen sind am Freistag, 22.08.2025 ab 9:00 Uhr. Der genaue Termin kann ab dem 18.8.2025 telefonisch im Sekretariat (05204 997 700) erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich und Frank Kahrau
von Frank Kahrau 8. Juli 2025
Hier ein paar Eindücke von unserem Sportfest vom Dienstag, 8.7.2025:
von Frank Kahrau 4. Juli 2025
Feierliche Verabschiedung des Abschlussjahrgangs 2025  Am 4. Juli haben wir in der Aula unserer Schule feierlich den Abschlussjahrgang 2025 verabschiedet. Insgesamt 110 Schülerinnen und Schüler haben damit einen bedeutenden Meilenstein erreicht und ihre schulische Laufbahn an unserer Schule erfolgreich beendet. Nach Jahren des gemeinsamen Lernens, Wachsens und Zusammenhalts ist nun der Moment gekommen, neue Wege zu beschreiten und sich den kommenden Herausforderungen mit Zuversicht zu stellen. Wir sind stolz auf die persönlichen und schulischen Erfolge unserer Absolventinnen und Absolventen und blicken mit Freude auf ihre individuelle Entwicklung zurück. Wir wünschen unseren Schülerinnen und Schülern alles Gute auf ihrem weiteren Weg. Möge er spannend und voller wertvoller Erfahrungen sein. Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss und viel Erfolg für die Zukunft!
von Frank Kahrau 3. Juli 2025
Unsere Ergebnisse des Sponsorenlaufs Am 05.05.2025 fand der erste Sponsorenlauf seit Jahren an unserer Schule statt. Wir hatten Glück mit dem Wetter - es war weder zu heiß noch zu regnerisch – und die Schülerinnen und Schüler haben alles gegeben! Sie sind jeweils etwa 50 Minuten lang um die Schule gelaufen und haben sich pro Runde einen Stempel bei den Sporthelferinnen und Sporthelfern abgeholt. Es wurde zugunsten des Fördervereins der Realschule gelaufen, wobei zwei Spenden zweckgebunden sind. Dadurch werden ein nachhaltiges sowie ein soziales Projekt umgesetzt: - Im November 2025 werden wir Obstbäume hinter der Schule pflanzen. Wir werden auf der Fläche mindestens acht Bäume pflanzen können. Die Klassen, die die höchsten Summen erlaufen haben, dürfen diese Klassen-Bäume pflanzen und sich im Laufe der Zeit auch um diese kümmern. Sobald wir wissen, wie viele Bäume wir pflanzen dürfen, kontaktieren wir die jeweiligen Klassen. Die Bäume erhalten wir von der Bioland Baumschule Upmann aus Steinhagen. Hierfür hält der Förderverein etwa 1000.- € zurück. - Die Toiletten für die Schülerinnen und Schüler sollen in Kooperation mit der SV verschönert werden, damit sie zu einem Ort werden, an dem sich die Kinder gerne aufhalten. Hierfür ist eine Summe von 1500.- € angedacht. Falls noch Geld zur Verfügung stehen sollte, möchten wir Sitzmöglichkeiten für die Eingangshalle kaufen. Wir hatten im Vorfeld keine Vorstellung davon, wie hoch die erlaufene Summe sein würde. Umso überwältigter sind wir davon, dass insgesamt 7600.- € gesammelt worden sind! Der Förderverein hat dadurch wesentlich größeren Spielraum für die Umsetzung der Projekte, von denen Ihre Kinder direkt profitieren werden. Es stehen ihm ca. 5000.- € zur freien Verfügung . Die drei folgenden Klassen haben insgesamt 2406.25 .-€ erlaufen: 1. Die Klasse 6a: 912.- € 2. Die Klasse 5c: 805.- € 3. Die Klasse 7b: 689,25.- € Vielen Dank an alle Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte für das Engagement für die Schule. Ganz besonders bedanken wir uns bei unserer Kollegin Marta Risse für die Idee und Organisation. Mit freundlichen Grüßen Silvia Liebich und Frank Kahrau
Ältere Beiträge